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ÖFFNUNGSZEITEN
 

Montag - Freitag
11:30 - 14:00 Uhr und 17:30-22:00 Uhr
Samstag
11:30-22:00 Uhr
Sonntag und Feiertag 11:30 bis 20:30 Uhr

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Gaststätte Römming
Apfelstr. 2
91054 Erlangen

 

Tel.: 09131 22970

E-Mail: reservierung[at]roemming.de

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GESCHICHTE DES HAUSES
 

 

Im Zuge der Hugenotten-Ansiedlung in der Erlanger “Neustadt” durch Markgraf Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth errichtete 1699 der fürstliche Haushofmeister Jean Verdier ein zweistöckiges Wohnhaus mit Stallungen in der Apfelstr. 2.

Dieser vererbte es seiner Tochter Louise und seinem Sohn, dem brandenburg-bayreuthischen Landschaftsrat Matthien Verdier.

Sie verkauften das Haus 1747 an Johann Meyer, der in ihm eine Gastwirtschaft einrichten wollte.
Markgraf Friedrich von Brandenburg-Bayreuth gab diesem Ansinnen statt.

 

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Das “Concessions-Decret” vom 28. August 1747 ermöglichte die Einrichtung einer Gastwirtschaft und verlieh das Privileg, am Haus das “Schild eines Goldenen Greifens” auszuhängen.
Die Gastwirtschaft “Zum Goldenen Greifen” war entstanden.

Nach Johann Meyers Tod übernahmen verschiedene Eigentümer Haus und Gastwirtschaft, schließlich 1890 Friedrich Römming.
Er gab dem Gasthof seinen Namen, stattete den Gastraum u.a. mit der heute noch vorhandenen, malerischen Deckenschablonierung aus und errichtete 1901 eine Gartenhalle, das heutige Nebenzimmer, (die Böhmische Stube).

Die Familie Römming gab dem Gastraum 1954 sein heutiges Ambiente und blieb bis 1995 im Besitz des Anwesens und der Gastwirtschaft.
Ab 1984 verpachtete sie die Gaststätte an tschechische Wirtsleute. Seitdem werden die Gäste mit Speisen in altböhmischer Tradition verwöhnt.

Im Jahre 1995 erwarb Familie Dr. Maier das Anwesen und setzte es 1996 von Grund auf instand.
Sie hat die Räume rings um die historische Gaststube, das Eingangstor, den Lichthof und den Biergarten neu gestaltet, sogar eine neue Linde mußte gepflanzt werden.
In den oberen Stockwerken wurden barocke Bauteile wie z.B. die Stuckdecke von 1747 und die Bohlenbalkendecken von 1699 und die Fassaden wieder in einen ordentlichen Zustand versetzt.
Der Bezirk Mittelfranken hat diese denkmalpflegerischen Leistungen besonders gewürdigt.
Auch das Recht, ein Schild mit einem goldenen Greifen am Haus auszuhängen, wurde wieder in Anspruch genommen.

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